Belastungsradar – Sind Ihre Beschäftigten überlastet?
Wie belastet sind ihre Mitarbeitenden?
Neben der alltäglichen Arbeit fallen aktuell viele Zusatzaufgaben in Unternehmen an. Gleichzeitig fehlen Fachkräfte. Die Kapazitäten ausgeschöpft. Um so wichtiger ist es, die Gesundheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Blick zu haben.
Wissen Sie…
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in welchem Maße Ihre Beschäftigten durch die Zusatzarbeit belastet sind?
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ob krankheitsbedingte Arbeitsausfälle drohen?
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Inwieweit sich die Belastungen auf die Motivation auswirken – Haben einzelne Mitarbeiter bereits „innerlich gekündigt“?
Mein Vorschlag – vom Belastungsradar zum Ideentreff
Mit dem Belastungsradar erfahren Sie wie es Ihren
Mitarbeitern wirklich geht. Gemeinsam werden spezifische
Entlastungsperspektiven entwickelt, die sich langfristig
positiv auf die Gesundheit auswirken.
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Belastungsradar - datenschutzkonforme und
anonyme Analyse der vielfältigen Belastungen
direkt am Arbeitsplatz -
Klare Benennung von Handlungsfeldern mit
Veränderungsbedarf -
Ideentreff zur Entwicklung geeigneter Maßnahmen
Psychische Belastungen am Arbeitsplatz haben Auswirkungen
Sie als Arbeitgeber tragen Verantwortung für die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Beschäftigten – psychische Belastungen sind davon nicht ausgenommen. Schützen Sie Ihre Belegschaft und Ihr Unternehmen, indem Sie frühzeitig reagieren und Überlastungen entgegenwirken.
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Fehlzeiten aufgrund psychischer Erkrankungen erreichen in 2021 einen neuen Höchststand.
DAK PSYCHREPORT 2022
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Psychische Störungen sind mit 17% die zweithäufigste Ursache von Arbeitsunfähigkeit (AU).
BKK, 2018
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Eine psychisch erkrankte Person ist im Schnitt 40 Tage arbeitsunfähig.
BKK, 2018
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Psychischen Belastungen am Arbeitsplatz verursacht hohe Ausfallkosten. Betriebliche Präventionsprogramme nutzen nicht nur der Gesundheit der Beschäftigten, sondern zahlen sich auch wirtschaftlich aus.
Bödeker, Friedrichs 2011
Zeigen Sie Ihren Beschäftigten, dass Sie Belastungen am Arbeitsplatz ernst nehmen und Probleme anpacken! Lassen Sie sich dabei professionell unterstützen.
Als Betriebspsychologin habe ich langjährige Erfahrung in der Durchführung von Gesundheitsförderung in Unternehmen und bin mit den vielfältigen Themen vertraut.
Übrigens ist die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen seit dem 01.01.2014 gesetzliche Pflicht für alle Unternehmen und öffentlichen Institutionen. Bei Nichtdurchführung können erhebliche Kosten entstehen.
Voraussetzung
Grundsätzliche Bereitschaft der Entscheider für Veränderungen
Mindestens 5 Mitarbeitenden (alle – von Führungskräften bis zur Reinigungskraft)
Gerne sende ich Ihnen ein Angebot zu.
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